AGB
Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB’s) dienen dazu, das Verhältnis zwischen FahrschülerIn und Fahrlehrer zu regeln und dir einen reibungslosen Ausbildungsablauf zu garantieren. Mit dieser Anmeldung bestätigst du, dass du die nachfolgenden AGB’s verstanden hast und sie auch akzeptierst. motorradgrundkurs-ostschweiz.ch verpflichtet sich, dir unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu gewährleisten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entspricht.
Ausweispflicht
Für die Teilnahme an unseren Kursen ist das Mitführen eines gültigen Lernfahrausweises oder Fahrausweises erforderlich. Ohne diesen Nachweis ist die Teilnahme am Kurs nicht möglich.
Zahlungsmodalitäten
Die Bezahlung der Kurse erfolgt direkt vor Ort und muss vor dem ersten Kurstermin erfolgen.
Kursdauer
Jeder Kurs umfasst drei Einheiten zu je vier Stunden. Die Kurse sind in der vorgesehenen Reihenfolge zu absolvieren.
Stornierung und Absenzen
Eine Stornierung des Kurses ist bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich oder telefonisch möglich. Bei Nichterscheinen oder zu später Stornierung ohne ärztliches Attest wird der volle Kurspreis fällig.
Standorte
Bei geringer Teilnehmerzahl behält sich motorradgrundkurs-ostschweiz.ch das Recht vor, Kurse an einem alternativen Standort durchzuführen oder einen anderen Kurstermin vorzuschlagen.
Ausschlusskriterien
Motorradgurndkur-ostschweiz.ch und seine Partner behalten sich das Recht vor, Teilnehmern die Fahrausbildung zu verweigern. Bei Verdacht auf Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenkonsum kann der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, wobei die Kursgebühren in Rechnung gestellt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Auf alle Rechtsbeziehungen mit motorradgrundgurs-ostschweiz.ch findet Schweizer Recht Anwendung. Motorradgrundkurs-ostschweiz.ch behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Motorrad Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen
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Pro Tag sind 300 Kilometer und eine Haftpflicht-Versicherung im Mietpreis inbegriffen. Die optionale VollkaskoVersicherung wird zusätzlich empfohlen. Mehrkilometer werden mit CHF 0.40.- pro Kilometer verrechnet, Minderkilometer verfallen.
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Das Depot und der voraussichtliche Mietpreis sind im Voraus zu bezahlen. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Das Depot in Höhe von CHF 1'000.- kann in Bar bezahlt werden.
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Die Benzinkosten gehen zu Lasten des Mieters. Dieser übernimmt ein vollgetanktes Fahrzeug und tankt es vor Rückgabe unter Beachtung der benötigten Oktanzahl selbstständig voll.
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Die Übernahme des Mietmotorrades ist nur während den Geschäftsöffnungszeiten möglich, die Rückgabe nach vorheriger Absprache auch ausserhalb der Öffnungszeiten.
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Ein gültiger Führer- oder Lernfahrausweis ist zwingend vorzuweisen.
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Die Vertragsbedingungen auf dem Mietvertrag gelten als verbindliche Vertragsgrundlage.
Allgemeine Informationen
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Reservationen können telefonisch per E-Mail oder direkt von Webseite vorgenommen werden.
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Die Vignette befindet sich unter dem Sattel, im linken Staufach oder am linken Gabelholm.
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Bei übermässiger Verschmutzung des Motorrades wird die Reinigung mit CHF 30.- verrechnet.
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Für das Mietfahrzeug besteht eine Vollkaskoversicherung nur, wenn vereinbart. Der Selbstbehalt oder die Schadensummen der Vollkasko- oder Haftpflichtversicherung sind in jedem Fall vom Mieter selber zu tragen. Eine Unfallversicherung für Fahrer und Beifahrer besteht ausdrücklich nicht. Dies ist Sache der Mietpartei.
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Der Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die motorradgrundkurs-ostschweiz seine Daten für Marketingzwecke verwenden darf. Die Daten bleiben im Besitz von motorradgrundkurs-ostschweiz und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Versicherung
Das gemietete Fahrzeug ist – wenn nicht anders gebucht - ausschliesslich haftpflichtversichert. Die Haftpflichtversicherung deckt lediglich die verursachten Schäden an Drittpersonen ab. Zusätzlich kann eine Vollkaskoversicherung gebucht werden, welche für Schäden am Mietfahrzeug haftet. Sind Fahrten im Ausland geplant, ist die Vollkaskoversicherung obligatorisch. Der Selbstbehalt beträgt CHF 1'000.- pro Schadenfall.